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Habe ich das Recht auf Homeoffice?

Der Trend zum Arbeiten im heimischen Büro hält an. Nach einer Umfrage des Fraunhofer Instituts erwarten 90 % der befragten Unternehmen eine Zunahme dieser Arbeitsform. Die Corona-Krise hat den Trend weiter beschleunigt. Ob permanent oder, wie es oft der Fall ist, für ein bis drei Tage pro Woche – viele Büroarbeiter schätzen die Homeoffice-Arbeit auch außerhalb von Pandemiezeiten. Die nötige soziale Anbindung und Kommunikation können durch Videocalls und regelmäßige Präsenztage im Unternehmen geschaffen werden.

Aber habe ich das Recht auf Homeoffice? Wir klären auf!

Das Wichtigste vorab

  • Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice.
  • Arbeitnehmer, die gerne zuhause arbeiten möchten, müssen ihre Vorgesetzten überzeugen.
  • Arbeit im Homeoffice hat viele Vorteile: kann die „Work-Life-Balance“ und damit die Arbeitszufriedenheit, Gesundheit und die Arbeitsleistungen verbessern.
  • Viele Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber bevorzugen eine Mischform – phasenweise im Homeoffice, teils aber auch im Unternehmen.
  • Durch die Corona-Krise erlebt das ohnehin im Trend liegenden Arbeiten im Homeoffice einen weiteren und sehr starken Aufschwung.

Telearbeit vs. Homeoffice

Was viele nicht wissen, Telearbeit und Homeoffice ist ein Unterschied, sie gilt es begrifflich zu unterscheiden:

Telearbeit:

  • Bei der so genannten Telearbeit richtet der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen Bildschirm-Arbeitsplatz in dessen Zuhause ein.
  • Dazu zählen meist Schreibtisch, Bürostuhl, Telefon, PC. Telearbeit ist ein rechtssicherer Begriff, der sogar Bestandteil der Arbeitsstättenverordnung ist.
  • Bei Telearbeit wird von der regelmäßigen Arbeit zuhause ausgegangen.

Homeoffice:

  • Homeoffice ist hingegen flexibler und zudem als Rechtsbegriff nicht eindeutig definiert.
  • Beim Homeoffice kümmert sich der Mitarbeiter selbst um die Ausgestaltung des heimischen Arbeitsplatzes.
  • Das Unternehmen sollte durch Befragung, Vereinbarungen und Support sicherstellen, dass der Homeoffice-Arbeitsplatz die Anforderungen an Ergonomie, Arbeitsschutz und Sicherheit erfüllt.

Vorteil von Homeoffice sind vielfältig

Insbesondere Berufspendler gewinnen durchs Homeoffice eine Menge Zeit!

Denn die oft stressigen, langwierigen täglichen Fahrten zum und vom Arbeitsplatz entfallen. Meist gewinnen die Arbeitnehmer auch Flexibilität. Durchs Homeoffice können Sie Kinderbetreuung, die alltäglichen Hausarbeiten, Freizeit oder die Pflege von älteren oder kranken Familienangehörigen besser mit ihrer Erwerbsarbeit vereinbaren.

Die Firmen profitieren ebenfalls

Dank mehrerer Homeoffice-Tage pro Woche können die Mitarbeiter ihre „Work-Life-Balance“ langfristig austarieren, bleiben motiviert, gesund und leistungsfähig. Viele Unternehmen haben durch die Auswirkungen von COVID-19 aus Sicherheitsgründen mehr Homeoffice-Arbeitsplätze geschaffen. Auch die Einsparungen von Büroräumen und damit verbunden, Ausgaben für Miete und Co. fallen weg.

Gleichwohl zweifeln viele Vorgesetzte immer noch an dieser Arbeitsform

Manche fürchten Kontrollverlust, andere haben Datenschutzbedenken oder machen sich Sorgen um die Motivation ihrer Mitarbeiter und den Team Spirit. Es wird immer noch häufig abgelehnt, wenn Angestellte darum bitten, einen Großteil ihrer Arbeit im heimischen Büro zu leisten. Spätestens dann stellen sich viele die Frage: Gibt es einen Rechtsanspruch darauf, den Arbeitsort vom betrieblichen Büroarbeitsplatz ins Homeoffice zu verlegen?

Es gibt in Deutschland (noch) kein Recht auf Homeoffice

In manchen Branchen oder Unternehmen ist die Möglichkeit, ganz oder teilweise zuhause zu arbeiten, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Oft finden sich in zeitgemäßen Arbeitsverträgen auch entsprechende Klauseln.

  • Bei einer Vielzahl von Angestellten gibt es jedoch keine gesetzliche, tarifrechtliche oder vertragliche Grundlage.
  • Das bedeutet: Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich einigen.

Angestellte, die sich den Einstieg ins Homeoffice oder mehr Homeoffice-Tage als bisher wünschen, sollten ihre Vorgesetzten ansprechen. Sie können Chefs, Personalverantwortliche oder Abteilungsleiter davon überzeugen, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vom Homeoffice profitieren.

  • Ein starkes Argument fürs Homeoffice: Viele können zuhause konzentrierter arbeiten.
  • Auch das (meist erfolgreiche) Heimarbeiten während der Corona-Beschränkungen liefert Vorgesetzten einen guten Grund, das Homeoffice zu genehmigen.
  • Und natürlich wünscht sich fast jede Führungskraft zufriedene und gesunde Mitarbeiter, die Arbeits- und Privatleben miteinander vereinbaren können.
  • Denn das bedeutet langfristig mehr Motivation, eine bessere Stimmung im Team und insgesamt mehr Leistung.
  • Auch im Wettbewerb um die besten Fachkräfte kann ein Unternehmen punkten, wenn es flexibler mit Homeoffice- und Präsenzzeiten umgeht als andere.

Was muss bei Homeoffice geregelt werden?

Haben Sie Ihren Arbeitgeber davon überzeugt, dass Sie im Homeoffice arbeiten dürfen? Dann sind einige Punkte zu regeln. In beiderseitigem Interesse sollten die Regelungen schriftlich vereinbart werden – zum Beispiel mit einer Ergänzung des Arbeitsvertrages.

Homeoffice-Vereinbarungen sollten enthalten:

  • Dauer des Homeoffices (Tage pro Woche, % der Arbeitszeit, bestimmte Phasen im Jahr)
  • Das Arbeitszeitgesetz muss von Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer eingehalten werden (Maximale Pausen, Überstunden, Verbot von Sonntagsarbeit, freie Tage zwischen den Arbeitstagen usw.)
  • Kernarbeitszeiten / Zeiten, an denen Mitarbeiter im Homeoffice verfügbar sein müssen
  • Eckpunkte der Flexibilität (zum Beispiel Minimal- und Maximal-Wochenstunden, Monats- und Jahresarbeitszeitkonten)
  • Präsenzpflichten und -phasen im Betrieb (wie oft, wann)
  • Weitere Gesetze und Verordnungen zu Arbeitsstätten, Arbeitsschutz, Bildschirmarbeit und betrieblicher Gesundheitsvorsorge müssen eingehalten werden
  • Welche Hardware darf beziehungsweise muss genutzt werden (Firmen- oder Privat-Laptop, Smartphone und so weiter)
  • Software: Vereinbarungen, welche Software-Anwendungen genutzt werden (Firmen-Software und/oder private Software), zum Beispiel Textverarbeitungsprogramme, Tabellenkalkulation, E-Mail-Dienste, CRM- und Ticket-Systeme des Unternehmens, Messengerdienste wie WhatsApp und Threema, Konferenztools wie Zoom, Jitsi, Webex und so weiter
  • Netzwerk und IT-Sicherheit: Dies um fasst zum Beispiel Vereinbarungen, wie die im Homeoffice genutzten Geräte effektiv gegen Viren und Hackerangriffe geschützt werden, ob ein VPN-Tunnel nötig ist/wie Firmen-Software genutzt wird (inklusive regelmäßiger Sicherheits-Updates der verwendeten Programme)

Gibt es in Zukunft das gesetzliche Recht auf Homeoffice

  • Das Bundesarbeitsministerium plant, eine Initiative für den Rechtsanspruch wieder aufzugreifen – auch nach den vielerorts guten Erfahrungen mit dem „Homeoffice-Boom“ nach dem Ausbruch der Corona-Epidemie in Deutschland.
  • Viele Arbeitgeberverbände sind dagegen, fürchten sie doch einen Verlust von Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeit. Hinzu kommt, dass viele Arbeitnehmer in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber schon jetzt teilweise im Homeoffice arbeiten – auch ohne juristisch begründeten Anspruch.

Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie auch Betriebsräte, Arbeitsmediziner und Gewerkschaften sammeln Erfahrungen.

So werden Abläufe optimiert, viele Skeptiker in Chefetagen oder in Mitarbeiterteams überzeugt. Durch die Millionen im Homeoffice tätigen Arbeitnehmer in der Corona-Zeit haben alle Beteiligten eine steile Lernkurve. Viele finden auch ohne gesetzliche Vorgaben die richtige Mischung aus Firmenbüro- und Homeoffice-Arbeit, nutzen moderne Kommunikationstools, erhöhen die Leistung und verbessern die Work-Life-Balance.

Zudem tragen Homeworker zum Klima- und Umweltschutz bei!

Denn viele Pendlerfahrten und Dienstreisen entfallen. Mitarbeiter, die mit ihrem begründeten Wunsch nach (mehr) Homeoffice-Arbeit bei ihrem Arbeitgeber nicht durchkommen, können also bis auf Weiteres nicht auf einen Rechtsanspruch pochen. Sie sollten ihre Chefs mit stichhaltigen Argumenten überzeugen. Wenn auch das nicht reicht, können Angestellte den Betriebs- oder Personalrat, Kollegen oder Beratungsstellen bitten, sie bei ihrem Anliegen zu unterstützen.

Habe ich das Recht auf Homeoffice?

Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, sondern es ist Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wie kann ich das Recht auf Homeoffice durchsetzen?

Nur mit guten Argumenten, weil es keinen Rechtsanspruch gibt. Zu den Argumenten zählen bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, höhere Motivation und Loyalität, niedrigerer Krankenstand, bessere Leistungen für das Unternehmen.

In welchen Branchen/ Berufen ist Homeoffice ohnehin Gang und Gebe?

In Branchen, die mit modernen IT-Tools vertraut sind und in denen sehr selbständig gearbeitet wird – zum Beispiel bei Software-Entwicklern, IT-Spezialisten, Experten für Online Marketing, Telefon-Vertriebsprofis sowie inzwischen auch bei vielen kaufmännischen Sachbearbeitern, Verwaltungsfachleuten und Ingenieuren.


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