Homeoffice Regeln: Welche Gesetze gelten & wo gibt es eine Grauzone?
Jeder Vierte tut es, viele wollen es – Arbeit im Homeoffice liegt im Trend!
Homeoffice boomt, auch durch die Corona-Krise: Nach der „Corona Studie“ der Universität Mannheim arbeiten im März/April 2020 rund 25 % der deutschen Arbeitnehmer überwiegend von zuhause aus. Vor dem Ausbruch der Pandemie waren es etwa 12 %. Damit hat sich der Anteil der im Homeoffice Arbeitenden gegenüber der Zeit vor Ausbruch der Pandemie mehr als verdoppelt. Hinzu kommt: Nach den Ergebnissen einer von Computerhersteller Acer beauftragten Yougov-Umfrage wollen rund drei Viertel der „Heimarbeiter“ nach der Corona-Krise gerne weiter im Homeoffice arbeiten.
Aber welche Gesetze und Regeln gibt es in Bezug auf Homeoffice? Hat man das Recht auf Homeoffice? Wie sieht es mit Pausen aus? Was darf der Arbeitnehmer und was der Arbeitgeber? Wir klären auf.
Das Wichtigste vorab
- Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice. Es wird aber darüber diskutiert.
- Die zeitliche und organisatorische Homeoffice-Ausgestaltung sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander abstimmen – und Vereinbartes schriftlich festhalten
- Grundsätzlich gelten dieselben Regeln wie bei der Arbeit im Betrieb, zum Beispiel Arbeitszeitgesetz, Sicherheitsbestimmungen und Weisungsbefugnis des Arbeitgebers
- In der Praxis bewähren sich im Homeoffice häufig flexible Arbeitszeiten und -weisen, von denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren
Vorteile für Mitarbeiter & Unternehmen
Homeoffice bietet nicht nur Selbständigen, sondern auch Firmen und ihren Mitarbeitern viele Vorteile!
- Viele Arbeitnehmer versprechen sich vom Arbeiten daheim mehr Flexibilität, sodass sie Kindererziehung, Haushaltsführung und Erholungsphasen mit der Arbeit besser vereinbaren können.
- Zudem verkürzt sich der Arbeitsweg vom lästigen, kilometerweiten Pendeln mit PKW, Bus oder Bahn auf wenige Schritte – von der eigenen Kaffeemaschine zum heimischen Schreibtisch.
- Auch Unternehmen können Ausgaben für Büroräume einsparen.
Wird im Homeoffice überhaupt gearbeitet?
Wer es schafft, sich durch Selbstdisziplin im Homeoffice zu organisieren, profitiert!
- Wenn Beruf und Privatleben effektiv getrennt werden, wenn die nötige Abgrenzung funktioniert, dann kann Homeoffice-Arbeit ein großer Gewinn sein. Auch viele Arbeitgeber fördern die Arbeit im Homeoffice.
- Zwar scheint die Arbeit im Homeoffice Umfragen zufolge nicht deutlich produktiver als die Büroarbeit im Betrieb zu sein – aber auch nicht unproduktiver.
Unternehmen möchten gute Mitarbeiter langfristig binden und wollen, dass sie zufrieden und gesund bleiben. Und wenn die Homeoffice-Arbeit dazu beiträgt, werden moderne Firmen und Personalverantwortliche sie sicher fördern. Zudem machten viele Arbeitgeber und -nehmer während der Corona-Krise nach kurzen Anfangsschwierigkeiten sehr gute Erfahrungen.
Homeoffice funktioniert mit den richtigen Tools
Zudem gibt es immer ausgefeiltere Tools zur virtuellen Kommunikation
- Ein Übungseffekt stellt sich auch ein: Alle Beteiligten werden im Umgang mit Skype/Teams, Zoom, Webex, Slack, Google Hangout und so weiter immer besser.
- Es gibt also gute Gründe dafür, dass die von manchen befürchtete Vereinsamung oder fehlende Abstimmung mit Kollegen und Vorgesetzten nicht eintrifft.
- Andere Argumente gegen das Homeoffice, wie fehlende Kontrolle durch den Arbeitgeber oder Ungerechtigkeit gegenüber den im Betrieb tätigen Kollegen, scheinen in der modernen Arbeitswelt schwächer zu werden.
Von „ab und zu“ zur ernstzunehmenden Arbeitsform – die neue Homeoffice-Welt. Die fulminanten Veränderungen, die der Trend zur Angesteltenarbeit im heimischen Büro erzeugt, werfen auch viele Fragen auf. In vielen Unternehmen fehlen noch klare Regelungen.
Nicht selten fragen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
- Was darf ich?
- Was kann ich von meinem Arbeitgeber oder von meinen Mitarbeitern fordern?
- Was muss ich?
- Worauf muss ich achten?
- Gelten die gleichen Regeln wie bei der Arbeit im Unternehmen?
Hier finden Sie Antworten.
Regeln: Homeoffice & Arbeitszeit
Hier beantworten wir häufige Fragen in Bezug auf Arbeitszeit und Homeoffice:
Muss ich immer erreichbar sein?
Nein. Auch im Homeoffice gelten die vertraglich vereinbarten und bezahlten Arbeits- und Bereitschaftszeiten. Sie müssen konform mit dem Arbeitszeitgesetz und eventuell geltenden Bestimmungen eines Branchentarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung sein.
- Das Arbeitszeitgesetz schreibt zum Beispiel für Angestellte Pausen vor – 30 Minuten bei 6 Stunden, 45 Minuten bei 9 Stunden Arbeit. Die können in Viertelstunden-Pausen aufgeteilt werden.
- Das Arbeitszeitgesetz regelt auch die Grundlagen für die täglichen Arbeitszeiten: Sie betragen meist maximal acht Stunden, in vielen Branchen auch (nach Tarifvertrag) weniger.
- Überstunden sind ebenfalls erlaubt – in der Regel maximal acht pro Woche und nicht dauerhaft über einen längeren Zeitraum.
- Zudem stehen Arbeitnehmern in der Regel zwei arbeitsfreie Tage pro Woche zu.
- Auch das Bundesurlaubsgesetz findet Anwendung, sofern der Urlaubsanspruch nicht bereits gesetzeskonform per Arbeits- und Tarifvertrag geregelt wurde.
Welche Kernarbeitszeit gilt? Kann ich diese selbst festlegen?
Nein. Die Kernarbeitszeit kann vom Arbeitgeber festgelegt werden – ähnlich wie bei der Arbeit im Betrieb. Sie richtet sich zum Beispiel nach der Anwesenheit anderer Teams, nach betrieblichen Abläufen oder nach Service- und Öffnungszeiten.
Selbstverständlich müssen die Kernarbeitszeiten eingehalten werden, außer des wird eine andere Regel mit dem Arbeitnehmer vereinbart.
Regeln: Homoffice & Ausrüstung
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen in Bezug auf Ausrüstung und Homeoffice:
Muss ich die Kosten für Ausrüstung selbst tragen?
Nein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die nötige Ausstattung zur Verfügung zu stellen, damit dieser seine Arbeit ausführen kann.
Was steht mir zu?
- In der Regel steht Ihnen im Homeoffice zu, dass Ihr Arbeitgeber Sie mit Laptop/Notebook, gegebenenfalls Smartphone und Drucker ausstattet.
- Besonders die genutzte Software wird ebenfalls meistens von der Firma bereitgestellt. So gehen Sie und das Unternehmen sicher, dass Sie professionell in CRM-, Buchhaltungs- oder Office-Systemen arbeiten können – und dass Datensicherheit und Datenschutz gewährleistet sind.
- Auch Offline-Büromaterialien, die Sie im heimischen Büro für Ihre Arbeit benötigen, muss der Arbeitgeber bereitstellen.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber auch für einen ergonomischen und professionell ausgestatteten Arbeitsplatz verantwortlich
Dies gilt für die relativ neue und flexible Arbeitsform des Homeoffice, die noch keine Rechtsdefinition hat, und auch für die so genannten Telearbeitsplätze. Letztere werden praktisch komplett vom Arbeitgeber für die Arbeitnehmer in deren Räumen ausgestattet. Ist das in Ihrem Homeoffice der Fall, gelten erweiterte Regeln gegenüber dem sehr flexiblen oder mobilen Arbeiten. Beim Telearbeitsplatz hat nicht nur die Einrichtung, sondern auch die konkrete Unterweisung durch den Arbeitgeber zu erfolgen.
Wer bezahlt Stuhl, Tisch & Co.?
Im Homeoffice sollten Sie im Einzelfall mit Ihren Vorgesetzten abstimmen, ob Sie einen vorhandenen privaten Schreibtisch und Bürostuhl nutzen – oder ob Ihre Firma bei der Ausstattung mitwirkt.
Wenn Sie Tisch, Stuhl und Beleuchtung selbst stellen, können Sie mit dem Arbeitgeber über einen anteiligen Pauschalbetrag für Abnutzung sprechen. Dies gilt auch, wenn Sie eigene Computer-Hardware oder Software nutzen. Falls Sie Ihren Homeoffice-Arbeitsplatz selbst einrichten, ist der Arbeitgeber angehalten, Sie zu befragen. Dadurch sollte das Unternehmen sicherstellen, dass Ihr Arbeitsplatz sicher und gesundheitsfördernd gestaltet ist.
Was ist mit Ausgaben zu Miete, Strom etc.?
- Wenn Sie nur ab und zu einige Stunden zuhause arbeiten, ist dieser Kostenpunkt sicher zu vernachlässigen.
- Aber umfasst Ihre Homeoffice-Tätigkeit 20, 30 oder mehr Wochenstunden, fallen Heizkosten, anteilige Miete und Strom für das Arbeitszimmer sicher ins Gewicht.
- In der Praxis hat es sich bewährt, einen Pauschalbetrag mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
Wenn Ihr Arbeitsbereich zuhause zum Beispiel 15 % der gesamten Wohnungsfläche ausmacht, könnte sich der Arbeitgeber mit 15 % an Ihren Mietkosten sowie den Neben-, Strom- und Internetkosten beteiligen.
Regeln: Rechte, Arbeitsvertrag & Co bei Homeoffice
Wer entscheidet eigentlich, für den Homeoffice möglich ist? Und was gilt es beim Arbeitsvertrag zu beachten, wir liefern Antworten:
Habe ich das Recht auf Homeoffice?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können nicht jeweils alleine entscheiden, ob im Homeoffice gearbeitet wird oder nicht. Sogar nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie im März/April 2020 gab es in Deutschland keinen Rechtsanspruch darauf, zuhause arbeiten zu können. Initiativen für ein so genanntes „Recht auf Homeoffice“, wie es in den Niederlanden gilt, waren bisher hierzulande ebenfalls nicht erfolgreich.
Bei laufenden Beschäftigungsverträgen bleibt es Verhandlungssache zwischen Angestellten und Unternehmen. Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle antreten, können Sie mit dem Arbeitgeber die Aufnahme der Homeoffice-Möglichkeiten in den Arbeitsvertrag verhandeln.
Benötigt man einen neuen Arbeitsvertrag?
Nein – aber einen Zusatz. Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, dass und wann Sie zuhause arbeiten, sollten Sie um eine Zusatzvereinbarung oder einen Antrag zum Arbeitsvertrag bitten. Darin sollte genau vereinbart werden, wie oft und wann Sie zuhause arbeiten, welche Wahlmöglichkeiten sie haben und wie die Kosten getragen werden.
Regeln: Sicherheit im Homeoffice & Gesetze
Was passiert eigentlich bei einem Arbeitsunfall und darf ich auch privaten Tätigkeiten nachgehen? Wir klären auf:
Was ist bei der Arbeitssicherheit zu beachten?
Grundsätzlich gelten alle Bestimmungen, die den Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Schäden, vor übermäßigem Stress, Erschöpfung und Krankheit schützen sollen.
Die gesetzlichen Grundlagen regelt das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, die Betriebsstättenverordnung, berufsgenossenschaftliche Regelungen und ministeriale Verordnungen und Erlasse.
Bin ich überhaupt versichert?
Ja. Auch im Homeoffice sind Sie in der Regel unfallversichert – aber nur für Unfälle, die direkt mit Ihrer Arbeit zu tun haben. Das kann zum Beispiel ein Sturz beim Gang vom Notebook zum Drucker sein.
Darf ich privaten Tätigkeiten nachgehen?
Viele Fragen sich: Darf ich schnell mal einkaufen gehen? Darf ich Wäsche waschen oder Hausarbeit machen?
Offiziell nein. Das sind Tätigkeiten, die Sie vor oder nach Feierabend durchführen sollten. Auch in den Arbeitspausen sollte keine Hausarbeit anliegen. Denn die ist ja für Ihre Erholung da. Sie können vom Arbeitgeber auch nicht verlangen, dass er Ihnen dies per Vereinbarung zusteht.
In der Praxis ist flexible Wechsel zwischen Erwerbs- und Hausarbeit eine Grauzone.
- Vermutlich werden viele Homeworker manchmal „kurz die Waschmaschine anstellen“, ohne im Zeiterfassungssystem „auszustempeln“.
- Wenn dies nicht mehr Zeit kostet als ein privater Plausch mit Kollegen im Firmenbüro, wird sich ein moderner Arbeitgeber vermutlich kaum daran stören.
- Längere Tätigkeiten wie Einkäufe oder Kinderbetreuung sollten besonders konsequent außerhalb der Arbeitszeit eingeplant werden
Die Abgrenzung zwischen Berufs- und Privatleben ist im Homeoffice eine besondere Herausforderung. Deshalb ist Selbstdisziplin gefordert – um den Arbeitgeber nicht zu „beschummeln“ und um sich selbst nicht zu überfordern oder abzulenken!
FAQ
Grundsätzlich die gleichen wie bei der Arbeit im Betrieb (siehe hier)
Arbeitszeiten außerhalb der vereinbarten Kernarbeitszeit, informelle Pausen, kurze (!) private Tätigkeiten
Arbeitszeitgesetz & Bundesurlaubsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Betriebsstättenverordnung, gegebenenfalls Tarifverträge oder Berufsgenossenschaften sowie weitere Verordnungen und Gesetze, die Arbeitsplatz und Arbeitsrecht betreffen (siehe hier)